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Fördergrundsätze

Stiftungszweck

Zweck der Andreas-Mohn-Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, der Religion, des Umweltschutzes, der Hilfe für Behinderte, von Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, des Sports sowie des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens.

Im Rahmen der Förderentscheidungen ist die Andreas-Mohn-Stiftung frei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Antragstellung

Die Andreas-Mohn-Stiftung wird grundsätzlich auf schriftlichen Antrag hin tätig, der als Datei vorgelegt werden sollte. Anlagen zum Antrag können in Abstimmung mit der Geschäftsführung auch in Papierform vorgelegt werden. Der Förderantrag sollte folgende Informationen beinhalten:

  1. Zusammenfassung
    Dem Antrag vorangestellt werden sollte eine Zusammenfassung des Projektes.
  2. Projektbeschreibung
    Was genau sind Gegenstand und Inhalt des Projektes? Wurden schon eigene Vorarbeiten geleistet, welche Erfahrungen und Referenzprojekte gibt es schon?
  3. Zielsetzung des Projektes und Messbarkeit des Erfolges
    Welche Ziele werden durch das Projekt verfolgt? Wie lässt sich die Zielerreichung messen? Wie kann das Projekt fortgeführt werden, wenn die beantragte Förderung durch die Andreas-Mohn-Stiftung ausläuft? Welchen konkreten Nutzen hat die Zielgruppe durch das beantragte Projekt?
  4. Kosten- und Finanzierungsdarstellung mit Zeitplan
    Welche voraussichtlichen Kosten werden wann entstehen und mit welchen voraussichtlichen Einnahmen - auch durch andere Förderer - ist wann zu rechnen? In welche Einzelposten schlüsseln sich die Ausgaben auf?
  5. Zweckbindung
    Die bewilligten Mittel sind dem Antrag entsprechend grundsätzlich zweckgebunden. Bereits bei der Antragstellung ist zu versichern, dass die gewährten Mittel nur zweckgebunden verwendet werden und bekannt ist, dass bei einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel diese zurückgefordert werden können.
  6. Angaben zum verantwortlichen Projektbetreuer und der Institution
    Wer ist der verantwortliche Projektbetreuer mit Namen, Beruf/Funktion, Adresse, Telefon-, Faxverbindung, E-Mail-Adresse? Welche Institution (Name, Sitz, Gründungsjahr, Aufgaben und Ziele, Grundfinanzierung, Internetadresse) steht hinter der Antragstellung?

Öffentlichkeitsarbeit

Die Andreas-Mohn-Stiftung möchte, dass ihr Engagement von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Die Bewilligungsempfänger sollen jede Möglichkeit der Information über die geförderten Vorhaben in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder neuen Medien nutzen und dabei auf die Unterstützung der Stiftung hinweisen. Presseausschnitte, Mitschnitte von Rundfunk-/TV-Beiträgen o.ä. (jeweils mit Angabe von Datum und Quelle) sind unmittelbar nach dem Erscheinen an die Andreas-Mohn-Stiftung zu schicken. Der Bewilligungsempfänger erklärt sich einverstanden, dass der genehmigte Antrag, Zwischenberichte und der Abschlussbericht von der Andreas-Mohn-Stiftung veröffentlicht werden.

Berichtspflichten und Projektabschluss

Zum Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung und der Dokumentation in der Öffentlichkeit benötigt die Andreas-Mohn-Stiftung einen finanziellen und einen inhaltlichen Nachweis.

  1. Finanzieller Nachweis
    Über die tatsächliche Mittelverwendung ist bei Projektende, spätestens jedoch drei Monate nach dem Abschluss des Vorhabens bzw. Projekts, der Nachweis über die Verwendung der Mittel unverzüglich zu erbringen. Dieser Nachweis wird durch eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben erbracht. Die Belege und sonstigen Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren. Die Andreas-Mohn-Stiftung ist berechtigt und behält sich vor, jederzeit den Verwendungsnachweis bzw. die Verwendung der Mittel durch Einsicht in Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen (Verwendungsprüfung). In Einzelfällen kann vereinbart werden, einen durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Erst nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können die Belege und Unterlagen vernichtet werden.
  2. Inhaltlicher Nachweis
    Der Bewilligungsempfänger hat bei Projektende, spätestens jedoch drei Monate nach dem Abschluss des Projekts, der Andreas-Mohn-Stiftung einen zusammenfassenden Abschlussbericht über das Vorhaben sowie die Erreichung der Projektziele zu übermitteln. Bei mehrjährigen Projekten erstellt der Bewilligungsempfänger jährliche Zwischenberichte. Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der Andreas-Mohn-Stiftung Auskunft über den Stand des Projektes zu geben. Darüber hinaus hat der Bewilligungsempfänger unaufgefordert über Ereignisse zu berichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen.

Widerrufsrecht

Die Andreas-Mohn-Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und der Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder bewilligte Mittel nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsbescheides zumindest teilweise abgerufen werden.

Bielefeld, 19.7.2011

gez. Andreas Mohn